Die Einzelfirma
Kein Mindestkapital, keine notarielle Gründung, unter bestimmten Schwellen eine vereinfachte Buchführung: Es ist die schnellste und günstigste Form. Der Handelsregistereintrag wird ab 100 000 Franken Jahresumsatz obligatorisch.
Ihr entscheidendes Merkmal ist die Haftung: Die Inhaberin haftet für die Schulden des Unternehmens mit ihrem gesamten Privatvermögen, unbeschränkt. Sie eignet sich für eine Tätigkeit mit geringem finanziellem Engagement und geringem Schadensrisiko.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Mindestkapital von 20 000 Franken, bei der Gründung vollständig liberiert. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt, was das Vermögen des Unternehmens von jenem der Gesellschafter trennt. Die Gesellschafter sind im Handelsregister eingetragen und damit öffentlich erkennbar.
Es ist die verbreitetste Form für ein unabhängiges Geschäft in der Schweiz, weil sie den Schutz genau dort ansetzt, wo er für ein Engagement von einigen zehn- bis einigen hunderttausend Franken hingehört.
Die Aktiengesellschaft
Mindestkapital von 100 000 Franken, davon mindestens 50 000 bei der Gründung liberiert. Der Aktionärskreis erscheint nicht im Handelsregister, und Aktien lassen sich einfacher übertragen als Stammanteile.
Sie rechtfertigt sich, wenn die Anonymität der Inhaber zählt, wenn mehrere Investoren ins Kapital eintreten, oder wenn mittelfristig ein strukturierter Verkauf ins Auge gefasst wird.
Was sich im Alltag wirklich ändert
- Haftung: unbeschränkt bei der Einzelfirma, auf das Kapital beschränkt bei GmbH und AG.
- Sozialer Status: Die Inhaberin einer Einzelfirma ist im Sinne der AHV selbstständigerwerbend; die Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH ist grundsätzlich Angestellte ihrer eigenen Gesellschaft, mit den entsprechenden Beiträgen und einer anderen Arbeitslosendeckung.
- Steuern: Der Gewinn einer Einzelfirma zählt zum privaten Einkommen; eine GmbH oder AG wird auf ihrem Gewinn besteuert, und die Dividenden werden danach bei der Gesellschafterin besteuert.
- Kosten: einige hundert Franken für eine Einzelfirma, einige tausend für eine Kapitalgesellschaft, notarielle Urkunde inbegriffen.
- Glaubwürdigkeit: Manche Vermieter und Lieferanten arbeiten lieber mit einer Kapitalgesellschaft — verlangen dabei aber häufig eine persönliche Bürgschaft, die diesen Effekt teilweise wieder aufhebt.
Von einer Form zur anderen wechseln
Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH ist ein gängiger und geregelter Vorgang, oft dann vorgenommen, wenn sich die Tätigkeit bestätigt. Mit einer Einzelfirma zu beginnen, um das Konzept zu testen, und danach zu wechseln, ist ein legitimer Weg — sofern das Risiko der Testphase vom Privatvermögen wirklich getragen werden kann.
Die von einer Vermieterschaft oder einer Bank verlangte persönliche Bürgschaft hebt die Haftungsbeschränkung für die betreffenden Verpflichtungen praktisch auf. Man muss sie als das lesen, was sie ist, bevor man das Privatvermögen für geschützt hält.
Häufige Fragen
Welches Kapital braucht eine GmbH in der Schweiz?
20 000 Franken, bei der Gründung vollständig liberiert. Für eine AG 100 000 Franken, davon mindestens 50 000 liberiert.
Muss sich eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
Ja, ab 100 000 Franken Jahresumsatz. Darunter ist der Eintrag freiwillig, aber für die geschäftliche Glaubwürdigkeit oft nützlich.
Kann man die Rechtsform später wechseln?
Ja. Der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH ist ein klassischer, im Fusionsgesetz geregelter Vorgang, der in der Regel dann erfolgt, wenn Tätigkeit und Risiko zunehmen.
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