Jeder Kanton führt sein Handelsregister. Der Eintrag ist für eine Einzelfirma ab 100 000 Franken Jahresumsatz obligatorisch und für eine GmbH oder eine AG konstitutiv: Sie erlangen die Rechtspersönlichkeit erst in diesem Moment.
Der Eintrag unterstellt das Unternehmen der Betreibung auf Konkurs und verpflichtet es zur kaufmännischen Buchführung. Er veröffentlicht auch die zeichnungsberechtigten Personen und den Umfang ihrer Befugnisse — eine Angabe, die jeder Lieferant und jeder Vermieter konsultiert.
Verwandte Begriffe
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Die Zahlen, Kanton für Kanton
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