SBLA Standortanalyse für Gewerbe · Schweiz

Ein Geschäft in der Schweiz eröffnen: die Schritte, in der Reihenfolge, die zählt

Die meisten Ratgeber beginnen mit der Rechtsform. Das ist der am wenigsten dringende Schritt und der am leichtesten zu korrigierende. Was sich nicht mehr korrigieren lässt, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, ist die Adresse. Hier sind die Schritte in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich binden.

Aktualisiert am 15.08.2026 · Lesezeit 9 Min.

1. Prüfen, ob die Tätigkeit an dieser Adresse zulässig ist

Jede Schweizer Gemeinde verfügt über einen Nutzungsplan, der ihr Gebiet in Zonen einteilt: Wohnen, Mischnutzung, Zentrum, Arbeiten, Industrie. Eine reine Wohnzone kann ein Geschäft untersagen oder es nur unter Auflagen zu Fläche, Öffnungszeiten oder Immissionen zulassen. Eine Bar in einer Wohnzone stösst schon vor der Eröffnung auf die Lärmvorschriften.

Diese Prüfung ist kostenlos und erfolgt beim kommunalen Bauamt, oft telefonisch. Sie dauert eine halbe Stunde und ist die einzige, die das Projekt an dieser Adresse schlicht zunichtemachen kann. Sie nach der Unterzeichnung des Mietvertrags vorzunehmen ist der teuerste Fehler des ganzen Wegs.

Eine Zweckänderung eines Lokals (etwa von Büro zu Gastronomie) ist oft baubewilligungspflichtig, selbst ohne Bauarbeiten. Die Frist zählt in Monaten.

2. Den Markt an der Adresse messen, nicht in der Gemeinde

Eine Gemeinde mit 12 000 Einwohnern ist keine Kundschaft von 12 000 Personen. Was zählt, ist die von der Tür aus tatsächlich erreichbare Bevölkerung: zu Fuss in einem Zentrum, mit dem Auto in der Peripherie — ergänzt um die Ströme, die nicht dort wohnen: Zupendler, Bahnhofsreisende, Touristen.

Genau das leistet die Adressanalyse: Einwohner und konkurrierende Betriebe je Hektare rund um einen Punkt zählen, statt ein Gemeindetotal durch eine Fläche zu teilen.

3. Die Gewinnschwelle beziffern, bevor man ein Lokal sucht

Die Gewinnschwelle — der Umsatz, unter dem das Geschäft Geld verliert — wird vor der Besichtigung berechnet, nicht danach. Sie setzt die maximal tragbare Miete fest, damit die erreichbare Lagekategorie. Ohne diese Zahl ist jede Besichtigung eine Begeisterungsübung.

Die Grössenordnung entsteht in drei Zeilen: erwartete Bruttomarge in Prozent des Umsatzes, monatliche Fixkosten (Miete, Personal, Energie, Versicherungen) und derjenige Umsatz, der die zweiten mit der ersten genau deckt.

4. Die Rechtsform wählen

Drei Formen decken fast alle Geschäftseröffnungen ab: die Einzelfirma, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. Die Einzelfirma verlangt kein Kapital, haftet aber mit dem Privatvermögen. Die GmbH verlangt 20 000 Franken vollständig liberiert und trennt die Vermögen. Die AG verlangt 100 000 Franken, davon mindestens 50 000 liberiert.

Für ein erstes Geschäft reduziert sich die Frage oft auf: Kann das Privatvermögen ein Scheitern verkraften? Wenn nein, ist die GmbH die vernünftige Einstiegsschwelle, und ihre Gründungskosten amortisieren sich beim ersten Zwischenfall.

5. Sich anmelden: AHV, Handelsregister, MWST

Drei verschiedene Anmeldungen, die häufig verwechselt werden. Der Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse anerkennt den Status als Selbstständigerwerbender: Er wird anhand von Unterlagen geprüft und kann verweigert werden, wenn die Tätigkeit einer verdeckten Anstellung gleicht. Der Handelsregistereintrag ist für eine Einzelfirma ab 100 000 Franken Jahresumsatz obligatorisch und für eine GmbH oder AG sofort, da diese erst mit dem Eintrag bestehen.

Die MWST-Pflicht wird bei derselben Schwelle von 100 000 Franken Jahresumsatz ausgelöst. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % für Nahrungsmittel und Medikamente, der Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Gastronomie vor Ort fällt unter den Normalsatz, der Verkauf über die Gasse unter den reduzierten: Diese Unterscheidung prägt die Kasse eines gemischten Betriebs.

Die freiwillige Unterstellung unter die MWST unterhalb der Schwelle ist manchmal vorteilhaft: Sie erlaubt, den Vorsteuerabzug auf einem im ersten Jahr getätigten schweren Ausbau geltend zu machen.

6. Den Mietvertrag verhandeln

Der Gewerbemietvertrag richtet sich nach dem Obligationenrecht, das der Vertragsfreiheit viel Raum lässt: Fast alles ist verhandelbar, und fast nichts lässt sich nachträglich korrigieren. Am stärksten wiegen die Erstdauer und die Verlängerungsoptionen, die genaue Umschreibung der Nebenkosten, die Indexierung des Mietzinses, die Übernahme der Ausbaukosten und die Klausel zur Übertragung des Mietvertrags.

Letztere wird am meisten unterschätzt: Ohne Recht, den Mietvertrag abzutreten, wird ein rentables Geschäft unverkäuflich, da die Erwerberin das Lokal nicht mit übernimmt.

7. Die tätigkeitsspezifischen Bewilligungen einholen

Sie sind kantonal und mitunter kommunal. Ein Gastgewerbebetrieb dient als Beispiel: Betriebsbewilligung, Fähigkeitsausweis für die verantwortliche Person, Patent für den Ausschank alkoholischer Getränke, Meldung beim Kantonschemiker, Selbstkontrollkonzept für Lebensmittel. Eine Apotheke braucht eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung; ein Coiffeursalon leichtere Hygienevorschriften.

8. Die Liquidität der ersten zwölf Monate planen

Ein Geschäft stirbt fast nie an einem negativen Ergebnis: Es stirbt an einer leeren Kasse an einem 25. des Monats. Zwischen Mietzinsdepot, Ausbau, erstem Warenlager, Löhnen vor den ersten Einnahmen und der quartalsweise abzuliefernden MWST übersteigt der anfängliche Bedarf an Umlaufvermögen regelmässig die Ausbaukosten.

Häufige Fragen

Braucht es ein Mindestkapital, um in der Schweiz ein Geschäft zu eröffnen?

Für eine Einzelfirma nicht. Eine GmbH verlangt 20 000 Franken vollständig liberiertes Kapital, eine AG 100 000 Franken, davon bei der Gründung mindestens 50 000 liberiert.

Ab wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?

Eine Einzelfirma muss sich ab 100 000 Franken Jahresumsatz eintragen. Eine GmbH und eine AG erlangen die Rechtspersönlichkeit erst mit dem Eintrag: Er ist daher sofort und zwingend.

Ab welchem Umsatz ist die MWST geschuldet?

100 000 Franken in der Schweiz erzielter Jahresumsatz. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %.

In welcher Reihenfolge sind diese Schritte zu erledigen?

Zuerst die Prüfung der Nutzungszone und die Standortanalyse, denn sie entscheiden über die Adresse. Rechtsform und Anmeldungen danach: Sie lassen sich ändern, ein unterschriebener Mietvertrag nicht.

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