Heizung, Warmwasser, Strom der Gemeinschaftsflächen, Hauswartung, Unterhalt der technischen Anlagen, Gebühren: Diese Kosten gehen nur dann zulasten der Mieterschaft, wenn sie besonders vereinbart wurden. Eine generische Klausel vom Typ «übliche Nebenkosten» eröffnet Jahre der Diskussion.
Der Mietvertrag muss die abschliessende Liste, den Verteilschlüssel unter den Mietern, die Periodizität der Abrechnung und das Recht auf Einsicht in die Belege enthalten. Eine monatliche Akontozahlung ohne dokumentierte Abrechnung ist eine Blindverrechnung.
Ihr Gewicht schwankt je nach Liegenschaft stark: Ein neueres Gebäude mit mechanischer Lüftung und Klimatisierung kostet mehr an Nebenkosten als ein Altbau — was die Nettomiete nicht erkennen lässt.
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