SBLA Standortanalyse für Gewerbe · Schweiz

Lohnnebenkosten des Arbeitgebers

Die Gesamtheit der Beiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn schuldet: AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, Unfall, Familienzulagen.

Die Arbeitgeberkosten übersteigen den Bruttolohn deutlich. Hinzu kommen der Arbeitgeberanteil der eidgenössischen Sozialversicherungen, die Beiträge der beruflichen Vorsorge, die Unfallversicherung und die Familienzulagen, gegebenenfalls dazu eine Krankentaggeldversicherung.

Die übliche Grössenordnung liegt bei rund fünfzehn bis zwanzig Prozent über dem Brutto, mit spürbaren Unterschieden je nach Alter der Mitarbeitenden — die Ansätze der beruflichen Vorsorge steigen mit der Altersstufe —, nach Kanton, Ausgleichskasse und gewähltem Plan.

Ein Gesamtarbeitsvertrag kann für die Branche von Gesetzes wegen gelten und Mindestlöhne sowie Zuschläge vorschreiben: Seine Prüfung geht der Erstellung des Personalbudgets voraus.

Verwandte Begriffe

Wo dieser Begriff gebraucht wird

Die Zahlen, Kanton für Kanton

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